Bis zu welchem Rang müssen IKT-Drittdienstleister in dem Informationsregister aufführen?

Dies hängt von der Kritikalität der unterstützten Funktion ab. Unterstützt eine IKT-Dienstleistung keine kritische oder wichtige Funktion des Finanzunternehmens, ist grundsätzlich nur der IKT-Drittdienstleister zu erfassen, der in einem direkten Vertragsverhältnis zum Finanzunternehmen steht (Rang 1). Unterauftragnehmer auf nachgelagerten Ebenen müssen in diesem Fall nicht aufgeführt werden.

Weitere hilfreiche Antworten

Wie schnell ist Leno durch Onboarding und Templates einsatzbereit?

Dank Vordefinierter Templates und Experten-Support beim Onboarding erzielen Sie einen schnellen Go-Live.

Dank Vordefinierter Templates und Experten-Support beim Onboarding erzielen Sie einen schnellen Go-Live. Wir begleiten Sie von der Datenmigration bis zum produktiven Betrieb, um eine reibungslose Nutzung sicherzustellen.

Wie erfolgt die Benutzerverwaltung und Sicherheit in Leno?

Die Sicherheit wird durch Single Sign-On (SSO) und eine rollenbasierte Rechteverwaltung gewährleistet.

Die Sicherheit wird durch Single Sign-On (SSO) und eine rollenbasierte Rechteverwaltung gewährleistet. Leno bietet Hosting und Support direkt aus Deutschland nach höchsten Sicherheitsstandards.

Ist die Leno GRC-Plattform als No-Code-Lösung flexibel anpassbar?

Ja, als moderne Cloud-Plattform ermöglicht Leno eine No-Code-Konfiguration.

Ja, als moderne Cloud-Plattform ermöglicht Leno eine No-Code-Konfiguration. Die Lösung ist skalierbar und lässt sich ohne Programmieraufwand flexibel an Ihre internen Strukturen, Prozesse und Berechtigungen anpassen.

Welche Module für DORA, BCM und Vertragsmanagement bietet Leno?

Leno TPRM (Drittrisiko- & Auslagerungsmanagement), Leno CLM (Vertragsmanagement) und Leno ISR (Informationssicherheit & BCM).

Leno bietet spezialisierte, nahtlos ineinandergreifende Module: Leno TPRM (Drittrisiko- & Auslagerungsmanagement), Leno CLM (Vertragsmanagement) und Leno ISR (Informationssicherheit & BCM). Damit bilden Sie ein ganzheitliches GRC-System ab.

Wie ersetzt Leno manuelle Excel-Listen durch automatisierte GRC-Workflows?

Durch einen hohen Automatisierungsgrad und integrierte KI eliminiert Leno manuelle Fehlerquellen.

Durch einen hohen Automatisierungsgrad und integrierte KI eliminiert Leno manuelle Fehlerquellen. Strukturierte Workflows und regulatorische Expertise in der Software ersetzen mühsame E-Mail-Abstimmungen und statische Listen.

Kann Leno bestehende Drittrisiko-Prozesse (TPRM) mit dem Vertragsmanagement (CLM) verknüpfen?

Ja, Leno löst fragmentierte Dateninseln auf und verknüpft Dienstleister nahtlos mit Verträgen, Risiken und Maßnahmen.

Ja, Leno löst fragmentierte Dateninseln auf und verknüpft Dienstleister nahtlos mit Verträgen, Risiken und Maßnahmen. Diese nahtlose Integration verhindert redundante Datenpflege und schafft volle Transparenz.

Was macht Leno zur führenden GRC-Plattform für TPRM, CLM & ISR?

Leno ist eine modulare GRC-Plattform, die Governance, Risk & Compliance durch Automatisierung digitalisiert.

Leno ist eine modulare GRC-Plattform, die Governance, Risk & Compliance durch Automatisierung digitalisiert. Sie dient als zentrale Plattform für Auslagerungsmanagement, Vertragsmanagement, Informationssicherheit und BCM.

Was ist ein Auslagerungsregister?

Ein Auslagerungsregister ist eine strukturierte Übersicht aller Auslagerungen eines Finanzinstituts. Es dient der Transparenz gegenüber Aufsicht und Revision und bildet die Grundlage für die Steuerung von Konzentrationsrisiken auf EU-Ebene.

Ein Auslagerungsregister ist eine strukturierte Übersicht aller Auslagerungen eines Finanzinstituts. Es dient der Transparenz gegenüber Aufsicht und Revision und bildet die Grundlage für die Steuerung von Konzentrationsrisiken auf EU-Ebene.

Was ist das Informationsregister nach DORA?

Das Informationsregister ist ein von DORA gefordertes Register, das in 15 Tabellen detaillierte Informationen zu IKT-Dienstleistungen, IKT-Drittparteien und kritischen Funktionen enthält.

Das Informationsregister ist ein von DORA gefordertes Register, das in 15 Tabellen detaillierte Informationen zu IKT-Dienstleistungen, IKT-Drittparteien und kritischen Funktionen enthält.
Es ermöglicht Aufsichtsbehörden einen schnellen, konsistenten Überblick über die IKT-Landschaft eines Instituts sowie über Konzentrationsrisiken und Abhängigkeiten auf EU-Ebene.

Ist die Plattform für globale Teams mehrsprachig verfügbar?

Ja, Leno unterstützt standardmäßig Deutsch und Englisch.

Ja, Leno unterstützt standardmäßig Deutsch und Englisch. Weitere Sprachen für internationale GRC-Teams können auf Anfrage flexibel ergänzt werden.

Wie kann Leno die Register automatisiert und in Echtzeit erstellen?

Leno erstellt Auslagerungs- und Informationsregister automatisiert auf Basis einer zentralen, integrierten Datenbasis. Informationen zu Auslagerungen, IKT-Dienstleistungen, Drittparteien, Risiken und Verträgen werden einmal strukturiert erfasst und anschließend in Echtzeit in die jeweiligen Register überführt.

Leno erstellt Auslagerungs- und Informationsregister automatisiert auf Basis einer zentralen, integrierten Datenbasis. Informationen zu Auslagerungen, IKT-Dienstleistungen, Drittparteien, Risiken und Verträgen werden einmal strukturiert erfasst und anschließend in Echtzeit in die jeweiligen Register überführt. Änderungen, etwa bei Dienstleistern, Leistungen, Risikoeinstufungen oder Genehmigungen, werden sofort übernommen und sind ohne manuelle Nachpflege im Auslagerungs- und Informationsregister sichtbar.

Wie unterstützt Leno bei Prüfungen und Auskunftsersuchen?

Leno stellt Register jederzeit prüfungssicher, konsistent und nachvollziehbar zu einem Stichtag bereit. Datenstände, Änderungen und Historien können auf Knopfdruck bereitgestellt werden - ohne manuelle Aufbereitung.

Leno stellt Register jederzeit prüfungssicher, konsistent und nachvollziehbar zu einem Stichtag bereit. Datenstände, Änderungen und Historien können auf Knopfdruck bereitgestellt werden - ohne manuelle Aufbereitung.

Wann muss ein Informationsregister erstellt werden?

Nach DORA sind Finanzinstitute verpflichtet, ein Informationsregister zu führen, sobald sie vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen mit Drittanbietern eingehen. Dieses Register muss laufend aktualisiert werden und mindestens einmal jährlich den zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt oder auf Anfrage bereitgestellt werden.

Nach DORA sind Finanzinstitute verpflichtet, ein Informationsregister zu führen, sobald sie vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen mit Drittanbietern eingehen. Dieses Register muss laufend aktualisiert werden und mindestens einmal jährlich den zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt oder auf Anfrage bereitgestellt werden.

Welche Informationen müssen im Informationsregister enthalten sein?

Das Informationsregister muss detaillierte Angaben zu IKT-Dienstleistern und den jeweiligen Verträgen enthalten, einschließlich Identifikation der Dienstleistung, Vertragsdetails, unterstützte Funktionen, Klassifikation als kritisch oder nicht, Angaben zu Risiken und eventuellen Sub-Dienstleistern.

Das Informationsregister muss detaillierte Angaben zu IKT-Dienstleistern und den jeweiligen Verträgen enthalten, einschließlich Identifikation der Dienstleistung, Vertragsdetails, unterstützte Funktionen, Klassifikation als kritisch oder nicht, Angaben zu Risiken und eventuellen Sub-Dienstleistern.

Welche Unterschiede gibt es zwischen dem Auslagerungsregister und dem DORA-Informationsregister?

Das DORA-Informationsregister geht über traditionelle Auslagerungsregister hinaus, da es zusätzlich strukturierte Daten zu IKT-Dienstleistungen, Drittparteien und kritischen Funktionen enthalten muss, häufig in vordefinierten Tabellen (15 Tabellenmodell) und ist speziell für die Nutzung durch Aufsicht und ESAs konzipiert.

Das DORA-Informationsregister geht über traditionelle Auslagerungsregister hinaus, da es zusätzlich strukturierte Daten zu IKT-Dienstleistungen, Drittparteien und kritischen Funktionen enthalten muss, häufig in vordefinierten Tabellen (15 Tabellenmodell) und ist speziell für die Nutzung durch Aufsicht und ESAs konzipiert.

Muss das Informationsregister an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden?

Ja. Finanzinstitute müssen das Register der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage vollständig bereitstellen und in vielen Rechtsordnungen jährlich übermitteln, einschließlich Angaben über neue Verträge, Kategorien von Dienstleistern und Art der erbracht ICT-Leistungen.

Ja. Finanzinstitute müssen das Register der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage vollständig bereitstellen und in vielen Rechtsordnungen jährlich übermitteln, einschließlich Angaben über neue Verträge, Kategorien von Dienstleistern und Art der erbracht ICT-Leistungen.

Ist das Informationsregister nur intern relevant oder wird es auch extern genutzt?

Das Register dient zwar der internen Steuerung von ICT-Risiken, wird aber von Aufsichtsbehörden extern genutzt, um systemische Risiken zu überwachen und auf EU-Ebene bei der Identifikation kritischer ICT-Drittanbieter zu unterstützen.

Das Register dient zwar der internen Steuerung von ICT-Risiken, wird aber von Aufsichtsbehörden extern genutzt, um systemische Risiken zu überwachen und auf EU-Ebene bei der Identifikation kritischer ICT-Drittanbieter zu unterstützen.

Bis zu welchem Rang müssen IKT-Drittdienstleister in dem Informationsregister aufführen?

Dies hängt von der Kritikalität der unterstützten Funktion ab. Unterstützt eine IKT-Dienstleistung keine kritische oder wichtige Funktion des Finanzunternehmens, ist grundsätzlich nur der IKT-Drittdienstleister zu erfassen, der in einem direkten Vertragsverhältnis zum Finanzunternehmen steht (Rang 1). Unterauftragnehmer auf nachgelagerten Ebenen müssen in diesem Fall nicht aufgeführt werden.

Dies hängt von der Kritikalität der unterstützten Funktion ab. Unterstützt eine IKT-Dienstleistung keine kritische oder wichtige Funktion des Finanzunternehmens, ist grundsätzlich nur der IKT-Drittdienstleister zu erfassen, der in einem direkten Vertragsverhältnis zum Finanzunternehmen steht (Rang 1). Unterauftragnehmer auf nachgelagerten Ebenen müssen in diesem Fall nicht aufgeführt werden.

Müssen gruppeninterne IKT-Dienstleistungen im Informationsregister erfasst werden?

Ja. Auch gruppeninterne IKT-Dienstleistungen müssen im Informationsregister erfasst werden. DORA unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen externen und gruppeninternen IKT-Dienstleistern. Maßgeblich ist, dass eine IKT-Dienstleistng für ein Finanzunternehmen erbracht wird und Auswirkungen auf dessen IKT-Resilienz haben kann.

Ja. Auch gruppeninterne IKT-Dienstleistungen müssen im Informationsregister erfasst werden. DORA unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen externen und gruppeninternen IKT-Dienstleistern. Maßgeblich ist, dass eine IKT-Dienstleistung für ein Finanzunternehmen erbracht wird und Auswirkungen auf dessen IKT-Resilienz haben kann. Eine Ausnahme besteht bei der Nutzung gruppeninterner IKT-Dienstleister. In diesen Fällen können zusätzliche Angaben erforderlich sein, insbesondere zur Abbildung von IKT-Dienstleistungsketten. Die maßgeblichen Anforderungen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956, Anhang I, Teil 2, einschließlich der dort beschriebenen Vorgaben zur Ausfüllung der Vorlage B_05.02.

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Mit unserer Software fürs Auslagerungsmanagement und Drittparteienrisikomanagement (TPRM) steuern Sie Auslagerungen, IKT-Dienstleistungen und Weiterverlagerungen effizient, transparent und regelkonform. Unser KI-gestütztes Tool unterstützt die Initiierung, Steuerung und Beendigung von Auslagerungen gemäß DORA, EBA-Leitlinien und MaRisk.

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