Lösungen

Automatisches Auslagerungs- und Informationsregister

Zentrale, aktuelle und prüfungssichere Register – ohne manuellen Pflegeaufwand

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Regulatorische Anforderungen und andere Herausforderungen

DORA, EBA-Leitlinien, MaRisk und BAIT verlangen ein vollständige Auslagerungsregister und Informationsregister auf Knopfdruck und oft zu einem Stichtag in der Vergagenheit.

Hoher manueller Aufwand

  • Register werden manuell oft in Excel gepflegt und aktualisiert
  • Änderungen müssen mehrfach nachgezogen werden
  • Hoher Aufwand bei Prüfungen und Meldungen

Fehlende Aktualität

  • Änderungen bei Dienstleistungen und Verträgen werden nicht zeitnah übernommen
  • Register spiegeln nicht den aktuellen Datenbestand wider
  • Abweichungen zwischen Ist- und Soll-Zustand

Inkonsistente Daten

  • Unterschiedliche Versionen derelben Daten
  • Widersprüche zwischen den unterschiedlichen Berichten
  • Erschwerte Nachvollziehbarkeit für Aufsicht und Revision
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Wie Leno Auslagerungs- und Informationsregister automatisiert

Leno ermöglicht Finanzunternehmen die automatische Erstellung und Pflege von Auslagerungs- und Informationsregistern – direkt aus den zugrunde liegenden Prozessen heraus.

Zentrale Datenbasis

  • Einheitliche Erfassung aller Auslagerungen und IKT-Dienstleistungen
  • Gemeinsame Datenquelle für Informationsregister und Auslagerungsregister
  • Vermeidung redundanter Datenpflege

Automatische Aktualisierung

  • Änderungen bei Dienstleistern, Risiken oder Bewertungen werden automatisch übernommen
  • Register sind jederzeit aktuell und konsistent
  • Kein separates Nachpflegen vor Prüfungen erforderlich

Reporting auf Knopfdruck

  • Schnelle Bereitstellung der Register im geforderten Format
  • Registerinhalte gemäß regulatorischen Vorgaben strukturiert
  • Nachvollziehbarkeit von Datenständen
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Warum ein automatisches Register besser ist als manuelle Lösungen

Viele Institute setzen weiterhin auf Excel oder isolierte Tools, um ihre Register zu pflegen. Diese Ansätze stoßen bei steigender Komplexität schnell an ihre Grenzen.

Features
Andere Tools
Compliance
Generische Funktionen für DORA, MaRisk & EBA-Leitlinien
Vollständige Compliance mit automatisierten Informationsregsiter
Flexibilität
Statisch oder nur mit Programmierung
Konfigurierbar ohne Code
Modul-Integration
Getrennte Einzellösungen
Alles in einer Plattform, nahtlos verknüpft
Startgeschwindigkeit
Lange Implementierung
Sofort einsatzbereit mit Templates
KI-Funktionen
Oft nicht vorhanden
Oft nicht vorhanden

Andere Tools

Hoher Pflegeaufwand, fehleranfällig, geringe Aktualität und hoher Prüfungsstress
Automatische Pflege aus operativen Prozessen, einheitliche und konsistente Daten - Jederzeit audit-ready.
Kostenlos testen
Aktualität der Register
Andere
Auslagerungs- und Informationsregister werden oft anlassbezogen oder im Vorfeld von Prüfungen aktualisiert.
Register werden kontinuierlich und automatisch aus den zugrunde liegenden Workflows aktualisiert.
Datenkonsistenz und Qualität
Andere
Häufig existieren mehrere Versionen desselben Registers in unterschiedlichen Fachbereichen.
Alle Register basieren auf einer zentralen Datenquelle. Auslagerungen, IKT-Dienstleistungen, Drittparteien und Risiken werden einmal erfasst und konsistent weiterverwendet.
Regulatorische Struktur und Vollständigkeit
Andere
Die Struktur der Register orientiert sich oft an bestehenden Excel-Templates, nicht an den jeweils aktuellen regulatorischen Vorgaben.
Das Auslagerungs- und Informationsregister ist regulatorisch strukturiert und orientiert sich an den Anforderungen aus DORA, EBA-Leitlinien und MaRisk.
Prüfungs- und Auskunftsfähigkeit
Andere
Hoher manueller Aufwand zur Aufbereitung von Registerinformationen für Prüfungen und Rückfragen.
Register sind jederzeit prüfungssicher und können ohne Zusatzaufwand bereitgestellt werden.
Operativer Aufwand
Andere
Hoher Pflegeaufwand, Medienbrüche und manuelle Abstimmungen zwischen Fachbereichen.
Automatisierte Pflege reduziert manuellen Aufwand und Fehleranfälligkeit deutlich.
Flexibilität
Andere Tools sind statisch oder nur mit Programmierung
Leno ist konfigurierbar ohne Code
Modul-Integration
Andere Tools bilden getrennte Einzellösungen
Leno ist eine All-in-One-Plattform, nahtlos verknüpft
Startgeschwindigkeit
Andere Tools erfodern lange Implementierung
Leno ist sofort einsatzbereit mit Templates
KI-Funktionen
In anderen Tools oft nicht vorhanden
Leno verfügt über integrierte KI für Analyse & Automatisierung

Wichtige Fragen zum automatisierten Auslagerungs- und Informationsregister

Erfahren Sie, welche Anforderungen gelten, welche Informationen erfasst werden müssen und wie Leno Finanzinstitute bei der laufenden Pflege, Aktualisierung und prüfungssicheren Bereitstellung der Register unterstützt.
Was ist ein Auslagerungsregister?

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Ein Auslagerungsregister ist eine strukturierte Übersicht aller Auslagerungen eines Finanzinstituts. Es dient der Transparenz gegenüber Aufsicht und Revision und bildet die Grundlage für die Steuerung von Konzentrationsrisiken auf EU-Ebene.

Was ist das Informationsregister nach DORA?

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Das Informationsregister ist ein von DORA gefordertes Register, das in 15 Tabellen detaillierte Informationen zu IKT-Dienstleistungen, IKT-Drittparteien und kritischen Funktionen enthält.
Es ermöglicht Aufsichtsbehörden einen schnellen, konsistenten Überblick über die IKT-Landschaft eines Instituts sowie über Konzentrationsrisiken und Abhängigkeiten auf EU-Ebene.

Wie kann Leno die Register automatisiert und in Echtzeit erstellen?

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Leno erstellt Auslagerungs- und Informationsregister automatisiert auf Basis einer zentralen, integrierten Datenbasis. Informationen zu Auslagerungen, IKT-Dienstleistungen, Drittparteien, Risiken und Verträgen werden einmal strukturiert erfasst und anschließend in Echtzeit in die jeweiligen Register überführt. Änderungen, etwa bei Dienstleistern, Leistungen, Risikoeinstufungen oder Genehmigungen, werden sofort übernommen und sind ohne manuelle Nachpflege im Auslagerungs- und Informationsregister sichtbar.

Wie unterstützt Leno bei Prüfungen und Auskunftsersuchen?

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Leno stellt Register jederzeit prüfungssicher, konsistent und nachvollziehbar zu einem Stichtag bereit. Datenstände, Änderungen und Historien können auf Knopfdruck bereitgestellt werden - ohne manuelle Aufbereitung.

Wann muss ein Informationsregister erstellt werden?

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Nach DORA sind Finanzinstitute verpflichtet, ein Informationsregister zu führen, sobald sie vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen mit Drittanbietern eingehen. Dieses Register muss laufend aktualisiert werden und mindestens einmal jährlich den zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt oder auf Anfrage bereitgestellt werden.

Welche Informationen müssen im Informationsregister enthalten sein?

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Das Informationsregister muss detaillierte Angaben zu IKT-Dienstleistern und den jeweiligen Verträgen enthalten, einschließlich Identifikation der Dienstleistung, Vertragsdetails, unterstützte Funktionen, Klassifikation als kritisch oder nicht, Angaben zu Risiken und eventuellen Sub-Dienstleistern.

Welche Unterschiede gibt es zwischen dem Auslagerungsregister und dem DORA-Informationsregister?

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Das DORA-Informationsregister geht über traditionelle Auslagerungsregister hinaus, da es zusätzlich strukturierte Daten zu IKT-Dienstleistungen, Drittparteien und kritischen Funktionen enthalten muss, häufig in vordefinierten Tabellen (15 Tabellenmodell) und ist speziell für die Nutzung durch Aufsicht und ESAs konzipiert.

Muss das Informationsregister an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden?

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Ja. Finanzinstitute müssen das Register der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage vollständig bereitstellen und in vielen Rechtsordnungen jährlich übermitteln, einschließlich Angaben über neue Verträge, Kategorien von Dienstleistern und Art der erbracht ICT-Leistungen.

Ist das Informationsregister nur intern relevant oder wird es auch extern genutzt?

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Das Register dient zwar der internen Steuerung von ICT-Risiken, wird aber von Aufsichtsbehörden extern genutzt, um systemische Risiken zu überwachen und auf EU-Ebene bei der Identifikation kritischer ICT-Drittanbieter zu unterstützen.

Bis zu welchem Rang müssen IKT-Drittdienstleister in dem Informationsregister aufführen?

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Dies hängt von der Kritikalität der unterstützten Funktion ab. Unterstützt eine IKT-Dienstleistung keine kritische oder wichtige Funktion des Finanzunternehmens, ist grundsätzlich nur der IKT-Drittdienstleister zu erfassen, der in einem direkten Vertragsverhältnis zum Finanzunternehmen steht (Rang 1). Unterauftragnehmer auf nachgelagerten Ebenen müssen in diesem Fall nicht aufgeführt werden.

Müssen gruppeninterne IKT-Dienstleistungen im Informationsregister erfasst werden?

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Ja. Auch gruppeninterne IKT-Dienstleistungen müssen im Informationsregister erfasst werden. DORA unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen externen und gruppeninternen IKT-Dienstleistern. Maßgeblich ist, dass eine IKT-Dienstleistung für ein Finanzunternehmen erbracht wird und Auswirkungen auf dessen IKT-Resilienz haben kann. Eine Ausnahme besteht bei der Nutzung gruppeninterner IKT-Dienstleister. In diesen Fällen können zusätzliche Angaben erforderlich sein, insbesondere zur Abbildung von IKT-Dienstleistungsketten. Die maßgeblichen Anforderungen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956, Anhang I, Teil 2, einschließlich der dort beschriebenen Vorgaben zur Ausfüllung der Vorlage B_05.02.

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