Automatisches Auslagerungs- und Informationsregister
Zentrale, aktuelle und prüfungssichere Register – ohne manuellen Pflegeaufwand

Regulatorische Anforderungen und andere Herausforderungen
- Register werden manuell oft in Excel gepflegt und aktualisiert
- Änderungen müssen mehrfach nachgezogen werden
- Hoher Aufwand bei Prüfungen und Meldungen
- Änderungen bei Dienstleistungen und Verträgen werden nicht zeitnah übernommen
- Register spiegeln nicht den aktuellen Datenbestand wider
- Abweichungen zwischen Ist- und Soll-Zustand
- Unterschiedliche Versionen derelben Daten
- Widersprüche zwischen den unterschiedlichen Berichten
- Erschwerte Nachvollziehbarkeit für Aufsicht und Revision
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Wie Leno Auslagerungs- und Informationsregister automatisiert
- Einheitliche Erfassung aller Auslagerungen und IKT-Dienstleistungen
- Gemeinsame Datenquelle für Informationsregister und Auslagerungsregister
- Vermeidung redundanter Datenpflege
- Änderungen bei Dienstleistern, Risiken oder Bewertungen werden automatisch übernommen
- Register sind jederzeit aktuell und konsistent
- Kein separates Nachpflegen vor Prüfungen erforderlich
- Schnelle Bereitstellung der Register im geforderten Format
- Registerinhalte gemäß regulatorischen Vorgaben strukturiert
- Nachvollziehbarkeit von Datenständen
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Warum ein automatisches Register besser ist als manuelle Lösungen
Viele Institute setzen weiterhin auf Excel oder isolierte Tools, um ihre Register zu pflegen. Diese Ansätze stoßen bei steigender Komplexität schnell an ihre Grenzen.

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Andere Tools







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Sofort einsatzbereit. Und dennoch individuell.
Die Einführung von Leno erfolgt strukturiert, effizient und ohne Programmieraufwand. Gemeinsam konfigurieren wir Module wie TPRM, CLM oder ISR anhand bewährter Vorlagen – revisionssicher und regelkonform nach DORA, MaRisk, BAIT und EBA-Leitlinien. Leno bietet out-of-the-box ein standardisiertes Rahmenwerk, das sich einfach und effizient an Ihre internen Prozesse und Bedürfnisse anpassen lässt.
- Fragebögen, Risikoanalyse, Szenarien anpassen
- Rollen, Freigaben und Leserechte festlegen
- Reports & Metriken definieren
Wichtige Fragen zum automatisierten Auslagerungs- und Informationsregister
1. Was ist die Leno?
Leno ist eine modulare Plattform für Governance, Risk & Compliance (GRC), die Unternehmen bei der Automatisierung und Digitalisierung von Compliance- und Risikomanagement-Prozessen unterstützt. Mit Leno etablieren Sie Auslagerungsmanagement, Vertragsmanagement, Informationssicherheit und BCM etablieren.
2. Welche Module bietet Leno?
Leno ist modular, integriert und automatisiert.
Aktuell stehen folgende Module zur Verfügung:
- Leno TPRM – für Third Party Risk Management und Auslagerungsmanagement
- Information Security & Resilience (ISR) – für Informationssicherheitsmanagement und Business Continuity Management (BCM)
- Leno CLM – für Vertragsmanagement
Alle Module greifen nahtlos ineinander und bilden gemeinsam ein ganzheitliches Governance-, Risk- und Compliance-Management (GRC) ab.
3. Wie ist die Leno Plattform technisch aufgebaut?
Leno ist eine webbasierte Cloud-Plattform, entwickelt nach modernen Sicherheits- und Architekturstandards. Die Lösung ist skalierbar, mandantenfähig und kann flexibel an Ihre internen Strukturen, Prozesse und Berechtigungen angepasst werden.
4. Ist Leno sicher?
Ja. Sicherheit steht bei Leno an oberster Stelle. Die Plattform erfüllt höchste Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert und übertragen, und das Hosting erfolgt in zertifizierten Rechenzentren innerhalb der EU.
5. Kann Leno in bestehende Systeme integriert werden?
Ja. Über standardisierte Schnittstellen (APIs) kann Leno problemlos in bestehende Systeme wie ERP-, GRC- oder CMS-Lösungen integriert werden. Damit lassen sich Daten für Dienstleister, Verträge und Risiken effizient synchronisieren.
6. Ist Leno mehrsprachig verfügbar?
Ja. Die Plattform unterstützt standardgemäß Deutsch und Englisch. Weitere Sprachen können auf Anfrage ergänzt werden.
7. Wie erfolgt die Benutzerverwaltung?
Kunden authentifizieren sich über Single Sign-On (SSO).Leno bietet eine rollenbasierte Benutzer- und Rechteverwaltung, mit der sichergestellt wird, dass Ihr Berechtigungskonzept automatisch abgebildet wird.
8. Welche Unterstützung bietet Leno beim Onboarding und Support?
Unsere Experten begleiten Sie von der Einführung bis zum produktiven Betrieb. Wir bieten Schulungen, technische Unterstützung und laufenden Support, um eine reibungslose Nutzung der Plattform sicherzustellen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die initiale Datenmigration und Konfigurationen, sofern notwendig.
9. Wird Leno regelmäßig aktualisiert?
Ja. Leno wird kontinuierlich weiterentwickelt. Regulatorische Änderungen, Optimierungen und neue Funktionen werden regelmäßig bereitgestellt, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben.
10. Welche Vorteile bietet Leno gegenüber anderen GRC-Plattformen?
- Hoher Automatisierungsgrad durch KI- Modularer Aufbau
und flexible Erweiterbarkeit
- Schnelle Implementierung und intuitive Benutzeroberfläche
- Regulatorische Expertise direkt in der Software abgebildet
- Hosting & Support aus Deutschland
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Ein Auslagerungsregister ist eine strukturierte Übersicht aller Auslagerungen eines Finanzinstituts. Es dient der Transparenz gegenüber Aufsicht und Revision und bildet die Grundlage für die Steuerung von Konzentrationsrisiken auf EU-Ebene.
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Das Informationsregister ist ein von DORA gefordertes Register, das in 15 Tabellen detaillierte Informationen zu IKT-Dienstleistungen, IKT-Drittparteien und kritischen Funktionen enthält.
Es ermöglicht Aufsichtsbehörden einen schnellen, konsistenten Überblick über die IKT-Landschaft eines Instituts sowie über Konzentrationsrisiken und Abhängigkeiten auf EU-Ebene.
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Leno erstellt Auslagerungs- und Informationsregister automatisiert auf Basis einer zentralen, integrierten Datenbasis. Informationen zu Auslagerungen, IKT-Dienstleistungen, Drittparteien, Risiken und Verträgen werden einmal strukturiert erfasst und anschließend in Echtzeit in die jeweiligen Register überführt. Änderungen, etwa bei Dienstleistern, Leistungen, Risikoeinstufungen oder Genehmigungen, werden sofort übernommen und sind ohne manuelle Nachpflege im Auslagerungs- und Informationsregister sichtbar.
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Leno stellt Register jederzeit prüfungssicher, konsistent und nachvollziehbar zu einem Stichtag bereit. Datenstände, Änderungen und Historien können auf Knopfdruck bereitgestellt werden - ohne manuelle Aufbereitung.
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Nach DORA sind Finanzinstitute verpflichtet, ein Informationsregister zu führen, sobald sie vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen mit Drittanbietern eingehen. Dieses Register muss laufend aktualisiert werden und mindestens einmal jährlich den zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt oder auf Anfrage bereitgestellt werden.
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Das Informationsregister muss detaillierte Angaben zu IKT-Dienstleistern und den jeweiligen Verträgen enthalten, einschließlich Identifikation der Dienstleistung, Vertragsdetails, unterstützte Funktionen, Klassifikation als kritisch oder nicht, Angaben zu Risiken und eventuellen Sub-Dienstleistern.
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Das DORA-Informationsregister geht über traditionelle Auslagerungsregister hinaus, da es zusätzlich strukturierte Daten zu IKT-Dienstleistungen, Drittparteien und kritischen Funktionen enthalten muss, häufig in vordefinierten Tabellen (15 Tabellenmodell) und ist speziell für die Nutzung durch Aufsicht und ESAs konzipiert.
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Ja. Finanzinstitute müssen das Register der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage vollständig bereitstellen und in vielen Rechtsordnungen jährlich übermitteln, einschließlich Angaben über neue Verträge, Kategorien von Dienstleistern und Art der erbracht ICT-Leistungen.
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Das Register dient zwar der internen Steuerung von ICT-Risiken, wird aber von Aufsichtsbehörden extern genutzt, um systemische Risiken zu überwachen und auf EU-Ebene bei der Identifikation kritischer ICT-Drittanbieter zu unterstützen.
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Dies hängt von der Kritikalität der unterstützten Funktion ab. Unterstützt eine IKT-Dienstleistung keine kritische oder wichtige Funktion des Finanzunternehmens, ist grundsätzlich nur der IKT-Drittdienstleister zu erfassen, der in einem direkten Vertragsverhältnis zum Finanzunternehmen steht (Rang 1). Unterauftragnehmer auf nachgelagerten Ebenen müssen in diesem Fall nicht aufgeführt werden.
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Ja. Auch gruppeninterne IKT-Dienstleistungen müssen im Informationsregister erfasst werden. DORA unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen externen und gruppeninternen IKT-Dienstleistern. Maßgeblich ist, dass eine IKT-Dienstleistung für ein Finanzunternehmen erbracht wird und Auswirkungen auf dessen IKT-Resilienz haben kann. Eine Ausnahme besteht bei der Nutzung gruppeninterner IKT-Dienstleister. In diesen Fällen können zusätzliche Angaben erforderlich sein, insbesondere zur Abbildung von IKT-Dienstleistungsketten. Die maßgeblichen Anforderungen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956, Anhang I, Teil 2, einschließlich der dort beschriebenen Vorgaben zur Ausfüllung der Vorlage B_05.02.
